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Gesetzliche Krankenkassen Wahltarife
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Letzte Änderung
14.10.2013 09:48:02 Login

Wahltarife

Einer der Kernpunkte der Gesundheitsreform ist, dass die Krankenassen ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten können, die sonst nur im Rahmen von Privaten Krankenversicherungen angeboten werden:

Achten Sie bei der Entscheidung für einen Wahltarif darauf, dass sich unter Umständen die Mindestversicherungszeit bei der Krankenkasse von 18 Monaten auf 3 Jahre erhöht, und Sie erst nach dieser Zeit die Krankenkasse wieder wechseln können.

Einen Wahltarifvergleich bietet unser Beitragsrechner.