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Letzte Änderung
14.10.2013 09:48:02 Login

Voraussetzungen

Die Krankenkasse wechseln können Sie, wenn

Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende

Kassenfusion

Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine Sonderkündigungsmöglichkeit bei einer Beitragserhöhung im Rahmen einer Kassenfusion explizit einzuräumen. Die Krankenkassen und deren Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA) waren bislang der Rechtsauffassung, dass bei einer Fusion eine ganz neue Krankenkasse entsteht, deren Beitragssatz dann neu festgelegt wird. Dieser Meinung haben aber in der jüngsten Zeit einige Sozialgerichte widersprochen (z.B. Sozialgericht Köln [Az. S 9 KR 806/04 ER], Sozialgericht Stuttgart [Az. S 4 KR 5695/03] u.a.). Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2.12.2004 [Az. B 12 KR 23/04 R] hat inzwischen diese Urteile bestätigt.
Wechselwillige, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten sich im Kündigungsschreiben auf das genannten Urteil beziehen.